Stadionordnungen und
allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB VfL-Bolzwerk
1. Geltungsbereich der AGB
Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, In den Allerwiesen 1 in 38446 Wolfsburg (VfL Wolfsburg) betreibt in den Räumlichkeiten des „Fitnessland“ im Allerpark Hallenplätze zur Vermietung an Firmensportgruppen, Vereine und private Gruppen. Die Bezeichnung lautet „VfL-Bolzwerk“, sofern in diesen AGB auf das VfL-Bolzwerk verwiesen wird, ist die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH gemeint.
Diese AGB gelten für die Rechtsverhältnisse zwischen dem VfL Wolfsburg und den Mietern, Mitspielern oder Zuschauern (Besucher), die im Hinblick auf die Nutzung des VfL-Bolzwerk oder in diesem Zusammenhang begründet werden.
Keine Anwendungen finden diese AGB im Rahmen der VfL Fußballschule durch den VfL Wolfsburg angebotenen Trainingscamps, Festivals, Erlebnisspieltage, Fördertrainings und Trainerschulungen, die in den Räumlichkeiten des VfL-Bolzwerk durchgeführt werden. Dort gelten die AGB der VfL-Fußballschule (Link).
2. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des VfL-Bolzwerkes können der Internetseite entnommen werden. Besondere Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache, mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Termin.
3. Buchung
Buchungen können ausschließlich über die Buchungsmaske unter shop.vfl wolfsburg.de erfolgen. Mit Absenden der Buchungsanfrage gibt der Buchende ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH für das VfL-Bolzwerk zu Grunde liegen ab. Der VfL Wolfsburg wird dem Buchenden den Zugang der Buchung unverzüglich online bestätigen. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der gebuchten Zeiten und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. offene Zahlungsposten, Hausverbot). Der Vertrag auf Grundlage dieser AGB kommt erst mit Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Buchungsprozess über eine der angebotenen Zahlungsmethoden.
Erteilt der Kunde dem VfL Wolfsburg ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Eine Rechnung über die Buchung wird dem Kunden auf Verlangen ausgestellt.
Der Kunde sichert zu, für eine entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Sofern beim Einzug der Lastschrift das Bankkonto nicht gedeckt ist, erhebt der VfL Wolfsburg eine Gebühr in Höhe von 6 Euro. Dem Vertragspartner steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Das VfL-Bolzwerk behält sich das Recht vor, den zugeteilten Platz zu ändern. Das VfL-Bolzwerk behält sich ebenfalls das Recht vor, reservierte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch nehmen zu können, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.
Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei einer behördlichen Betriebsuntersagung, hat der VfL Wolfsburg das Recht, die Buchung des VfL-Bolzwerks zu annullieren. In diesem Fall vergütet der VfL Wolfsburg binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Annullierung die Buchungsgebühr zurück.
4. Preise
Preise können auf der Internetseite der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH eingesehen werden. Die Beleuchtung für die Hallenplätze sowie die Nutzung von Umkleiden, Duschen und Toiletten sind im Buchungspreis enthalten. Ein Spielball und Leibchen werden kostenlos für die jeweilige Spieldauer zur Verfügung gestellt. Hierfür ist ein gültiges Ausweisdokument als Pfand zu hinterlegen, welches nach Rückgabe der Utensilien wieder ausgehändigt wird.
5. Spieldauer
Die Buchungsgebühr berechnet sich pro 60 Minuten-Einheit. Die Spielzeiten beginnen zur vollen und halben Stunde. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass jede Mannschaft das Spielen rechtzeitig einstellt, damit die neue Mannschaft pünktlich beginnen kann. Sollte über die Buchungszeit hinaus gespielt werden wollen, so wird der hälftige reguläre Stundenpreis fällig.
6. Rücktritt
Buchungen können nur telefonisch (05361-8903-469) oder per E-Mail (bolzwerk@vfl-wolfsburg.de) bis 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden. Bei fristgerechter Stornierung entfällt die Zahlungsverpflichtung und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Bei späterer Absage ist kein Rücktritt vom Vertrag möglich. Der Buchende ist somit zur vollständigen Zahlung verpflichtet. Ebenso ist der Buchende bei Nicht-Nutzung der gebuchten Zeit zur vollständigen Zahlung verpflichtet.
7. Hausordnung
Mit Betreten der Halle des VfL-Bolzwerkes durch Besucher erkennen diese die Hausordnung des VfL-Bolzwerks an:
(1) Für abhanden gekommene Gegenstände auf dem Court-Gelände und in den Umkleidekabinen des VfL-Bolzwerkes wird keine Haftung übernommen.
(2) Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere auch für Verletzungen, die man sich während des Spiels zuziehen kann.
(3) Jeder Besucher des VfL-Bolzwerkes hat den Anweisungen des Personals des VfL Wolfsburg oder des Fitnessland Folge zu leisten.
(4) Eltern haften für Ihre Kinder. Bei Gruppen mit minderjährigen Besuchern (Schulklassen, Kindergeburtstage…) haftet die jeweilige Begleitperson.
(5) Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die mutwillig oder durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit der Besucher auftreten, haftet der jeweilige Mieter der Platzbuchung in vollem Umfang.
(6) Das Anbringen von Plakaten und das Auslegen von Werbung/Flyer usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH.
(7) Fundsachen sind unverzüglich am Empfangstresen abzuliefern.
(8) Es dürfen keine alkoholischen Getränke und keine Glasflaschen mitgebracht werden.
(9) Das Abspielen von Musik ist im VfL-Bolzwerk nicht erlaubt.
(10) Rauchen ist im VfL-Bolzwerk nicht gestattet.
(11) Das Betreten und Spielen auf den Courts ist nur mir geeignetem Schuhwerk (Turnschuhe, Multinoppenschuhe, Nockenschuhe) gestattet und erlaubt. Für entstandene Schäden am Kunstrasen haftet der Träger des Schuhwerks. Das Reinigen von Schuhwerk im Umkleidebereich und auf den Toiletten ist untersagt.
8. Veranstaltungen, Firmenevents und Turniere:
Veranstaltungen, Firmenevents und Turniere müssen vorher unter bolzwerk@vfl-wolfsburg.de angefragt werden. Bei ebendiesen Veranstaltungen gelten grundsätzlich die AGB des VfL-Bolzwerkes. Etwaige Sonderregeln sind mit den Verantwortlichen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH abzustimmen.
9. Hausrecht und Haftungsausschluss:
Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH und Personen, die von eben dieser bestimmt wurden, üben die Rechte der Hausherren aus.
Schadensersatzansprüche von Besuchern bzw. des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit durch den VfL Wolfsburg nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung die Besucher regelmäßig vertrauen (wesentliche Vertragspflichten).
Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Für Schäden auf Grund von eigenem Fehlverhalten der Besucher haftet der VfL Wolfsburg nicht. Gleiches gilt für Schäden, die durch ein Fehlverhalten eines anderen Besuchers entstehen.
10. Zuwiderhandlungen/Verstoß gegen die AGB:
Kommt es zu einer Verletzung der Geschäftsbedingungen, kann der Betreiber den Ausschluss der weiteren Nutzung der Anlage verbieten und ohne Verpflichtung zur Rückzahlung des Mietpreises den jeweiligen Personen die hiergegen verstoßen haben, Hausverbot erteilen. Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen bleibt abzuwarten.
11. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH im Zusammenhang mit den Angeboten des VfL-Bolzwerks einschließlich der Rechte der betroffenen Personen nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des VfL Wolfsburg können der unter www.vfl-wolfsburg.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
12. Kontaktadresse
Rücktrittserklärungen, Widersprüche, sonstige nach diesen AGB relevante Informationen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem VfL-Bolzwerk können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den VfL Wolfsburg gerichtet werden:
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
In den Allerwiesen 1
38446 Wolfsburg
E-mail: bolzwerk@vfl-wolfsburg.de
Telefon: 05361 8903 469 (Es entstehen die anbieterabhängigen Kosten in das deutsche Festnetz)
www.vfl-wolfsburg.de
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Der VfL Wolfsburg nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
13. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem VfL-Bolzwerk oder diesen AGB – einschließlich über deren Anwendbarkeit – gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der VfL Wolfsburg ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Dritter zu bedienen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.