Dauerkarten Fristen
Jährliche Fristen rund um den Dauerkartenverkauf
bis 15.04. | Kündigungsfrist für bestehende Dauerkartenverträge |
13.06.22, 12:45 Uhr |
Umsetzungsphase über das Umsetzungs-Tool |
21.06.22, 09:45 Uhr bis 22.07.22, 17:00 Uhr |
freier Verkauf |
15.08. | Stichtag für die Inanspruchnahme aller Ermäßigungen |
Abbuchung des Rechnungsbetrages/
Rechnungsteilbetrages
Der Dauerkartenbetrag wird gemäß der gewählten Zahlart (Einmalzahlung / Ratenzahlung) eingezogen. Sollte es erneut zu einer Reduzierung der Zuschauerkapazität kommen, erfolgt für die Dauerkarteninhabenden nach jedem Bundesliga-Heimspiel, das aufgrund von Restriktionen nicht besucht werden konnte, eine anteilige Erstattung (x/17). Der ursprüngliche Zahlungsplan läuft nach einer Erstattung wie vereinbart weiter. Eine Verrechnung mit noch nicht fälligen Raten ist nicht möglich.
(abhängig von gewählter Zahlart)
01.08. |
Einzug des Gesamtbetrages bei Lastschrift |
01.09. | Einzug der zweiten Rate bei Ratenzahlung in sechs Raten |
01.10. |
Einzug der zweiten Rate bei Ratenzahlung in zwei oder drei Raten |
01.11. | Einzug der vierten Rate bei Ratenzahlung in sechs Raten |
01.12. |
Einzug der dritten Rate bei Ratenzahlung in drei Raten |
01.01. |
Einzug der sechsten Rate bei Ratenzahlung in sechs Raten |
