Stadionordnungen und
allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Führungen in der Volkswagen Arena und im AOK Stadion (Stand 01.07.2026)
1. Geltungsbereich
Diese AGB für Führungen in der Volkswagen-Arena und im AOK-Stadion gelten für das Rechtsverhältnis, das im Rahmen des Erwerbs von Tickets für Besucherführungen durch die Volkswagen-Arena und durch das AOK-Stadion über jegliche Verkaufsstellen, insbesondere auch über den Ticketonlineshop und den VfL-Fanshop, zwischen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, In den Allerwiesen 1 in 38446 Wolfsburg, geführt im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100486, mit der Ust.ID DE213017468, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführung („Club“) und dem Vertragspartner („Besucher“) begründet wird.
2. Vertragsinhalt; Stadionordnung und sonstige Vorgaben
2.1. Vertragsinhalt
Der Clubbietet außerhalb des Spielbetriebs sowie an Spieltagen (als sog. Spieltagsführungen) Führungen in der Volkswagen-Arena sowie im AOK-Stadion an. Diese können sowohl von Einzelpersonen als auch von Gruppen gebucht werden. Die Tickets sind für die einmalige Teilnahme an der Arena- bzw. Stadionführung zum festgelegten Startzeitpunkt gültig. Mit Beendigung der Führung verliert das jeweilige Ticket seine Gültigkeit. Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen zur Führung verfällt der Anspruch auf die Führung ohne Rückerstattung der Ticketkosten. Bei Verlust von Tickets wird kein Ersatz geleistet.
2.2. Varianten
Die jeweils aktuellen unterschiedlichen Ticket-Varianten für Führungen mit Angaben zu der Dauer, , den Preisen (die die jeweils gültige Umsatzsteuer beinhalten), den Treffpunkten sowie den Wochentagen und den Uhrzeiten, an denen die Führungen stattfinden, sind dem Internetauftritt des Clubshttps://www.vfl-wolfsburg.de/fans/arenafuehrungen zu entnehmen.
3. Umgang mit besonderen Zutrittsbedingungen
3.1. Besondere Zutrittsbedingungen
Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen, durch die der Zutritt zu den Stadion beschränkt wird, und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen („besondere Zutrittsbedingungen“).
3.2. Überprüfungsrecht
Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Besucher die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Besucher aus dem Stadion verweisen.
4. Zustandekommen des Vertrages
4.1. Vertragsschluss
Bei Erwerb der Tickets vor Ort für Besucherführungen (Volkswagen-Arena sowie AOK-Stadion) kommt der Vertrag mit dem Club durch Entgegennahme der Tickets im VfL-Fanshop zustande. Bei telefonischer Bestellung, Bestellung über den Ticketonlineshop oder per E-Mail kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung des Clubs, spätestens jedoch mit Zugang der Tickets beim Besucher zustande.
4.2 Online-Bestellung und print@home
a) Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Besucher ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Besucher haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Besucher durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz des Clubs (www.woelfeshop.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Der Club bestätigt dem Besucher den Eingang des Vertragsangebotes online („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheits- oder Gesundheitsaspekte, Stadionverbot- und Bonitätsprüfungen). Erst mit Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home- oder mobile-ticket, oder Übermittlung per App bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 7.3) nimmt der Club das Angebot des Besuchers an, sodass der Vertrag zwischen Club und dem Besucher auf Grundlage dieser AGB zustande kommt. Dem Club steht bis zum Vertragsschluss nach eigenem Ermessen das Recht zu, die Bestellung nicht anzunehmen oder zu stornieren. Bei Nichtannahme oder Stornierung durch den Club wird den betroffenen Besucher der bereits gezahlte Preis zurückerstattet oder nicht berechnet.
b) Bei Bestellung im print@home-Verfahren wird (werden) das (die) bestellte(n) Ticket(s) elektronisch an den Vertragspartner gesendet, der das (die) Ticket(s) im print@home-Verfahren dann direkt ausdrucken kann. Der Besucher darf von dem bestellten Ticket nur ein Druckexemplar anfertigen; er ist nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket – in welcher Form auch immer – zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Ein Verstoß gegen die im vorgenannten Satz genannten Verbote berechtigt den Club, gegen den Vertragspartner eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festzusetzen, die jedoch den Betrag von bis zu 1.000,00 EURO je Verstoß nicht übersteigen darf. Ein reproduziertes, vervielfältigtes oder verändertes print@home-Ticket berechtigt nicht zum Spielbesuch. Der für jedes Spiel einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort elektronisch durch Barcode-Scanner entwertet. Bei einer erneuten Vorlage des Barcodes auf dem Ticket oder einer Kopie, behält sich der Club das Recht vor, dem Besitzer der Kopie und dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten print@home-Tickets den Zugang zu der Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder diese aus dem Stadion zu verweisen.
Der Club ist nicht zu einer Identitätsüberprüfung des print@home-Ticket Vorweisenden mit dem Vertragspartner oder zur Überprüfung der Echtheit des print@home-Tickets verpflichtet.
4.3 Sonstige Bestellung
Bei Bestellung über Telefon, WhatsApp oder E-Mail sowie beim Kauf vor Ort kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt der Übermittlung [inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home- oder mobile-ticket oder Übermittlung per App oder Übergabe bzw. Hinterlegung des Tickets auf Grundlage dieser AGB zustande.
5. Sonderkonditionen für Gruppen und ermäßigte Tickets
5.1. Sonderbestimmungen für Gruppenbuchungen
Für die seitens einer Gruppe (mindestens 15 Personen) geplante Arena-/Stadionführung haben Besucher die Möglichkeit, telefonisch (05361-8903-903), per E-Mail (arenafuehrungen@vfl-wolfsburg.de) oder über das Anfrageformular im Online-Shop (https://vfl-wolfsburg.de/events/arenafuehrungen) eine Reservierungsanfrage an den Club zu richten. Der Besucher soll dem Club im Rahmen seiner Anfrage die Anzahl der Gruppenteilnehmer und den gewünschten Termin (ggf. nebst Alternativtermin) mitteilen. Der Club übersendet dem Besucher auf der Grundlage dieser Angaben ein Angebot, welches, sofern im Angebot nicht etwas Anderes geregelt ist, binnen 14 Kalendertagen vom Besucher angenommen werden kann. Der Vertrag kommt durch die Rücksendung des unterschriebenen Angebotes des Clubs durch den Besucher binnen der Annahmefrist zustande. Wird das Angebot verspätet angenommen, so stellt dies ein neues Angebot des Besuchers dar, welches der schriftlichen Annahme durch den Club bedarf. Nach Zustandekommen des Vertrages wird dem Besucher eine Rechnung seitens des Clubs übersandt, die – soweit nichts anderes bestimmt ist – innerhalb einer Zahlungsfrist von 10 Tagen auszugleichen ist. Sofern ein Gruppenentgelt vereinbart ist, berechnet sich dieses nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl , auch wenn sich die Teilnehmerzahl reduziert. Etwas anderes gilt nur, wenn die Gruppenzahl auf unter 15 Teilnehmer reduziert; in diesem Fall berechnet sich das Gruppenentgelt nach der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen.
5.2. Ticketermäßigung
Welche Umstände zu einer Ticketermäßigung führen, richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs („Preisliste“) – abrufbar unter https://www.vfl-wolfsburg.de/fans/arenafuehrungen. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird dieser nicht mitgeführt bzw. ist dieser nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Besucher hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1 Preise
Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der im Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Besuchers gültigen Preisliste im Hinblick auf die jeweilige Veranstaltung – abrufbar unter [www.woelfeshop.de]. Ticketbestellungen werden nur gegen Vorkasse und mit den beim jeweiligen Bezugsweg akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Überweisung, Debitkarte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Kunden im Fall eines postalischen Ticketversands die Versandkosten (und/oder für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen. Diese Kosten ergeben sich für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs.
6.2 Nichtzahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Sollte die Zahlung aus vom Besucher zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die dem Besucher übermittelten Tickets im Eigentum des Clubs. Entstandene Mehrkosten sind vom Besucher zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten. Ebenso bleibt der Club berechtigt, die Tickets bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung elektronisch zu sperren. Gleiches gilt für nicht vollständig beglichene Zahlungen aus einem weiteren Rechtsverhältnis mit dem Club (bspw. Merchandising-Artikel oder Mitgliedschaften). Die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
6.3 SEPA-Lastschriftmandat
Erteilt der Besucher dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Besucher spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Besucher sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Besuchers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Club verursacht wurde.
6.4. Rechnungskauf
Bei Kauf auf Rechnung hat die Überweisung spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung oder bis zum letzten Werktag vor der Veranstaltung (je nachdem, was eher eintritt) zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang beim Club.
6.5 Verzug
Kommt der Besucher mit der Zahlung des Entgelts nach Ziffer 6.1 in Verzug, so behält sich der Club vor, zuzüglich zu diesem Entgelt eine pauschale Mahngebühr i. H. v. 10,- EUR zu erheben. Dem Besucher ist der Nachweis gestattet, dass diese Gebühr nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (Storno, Rückbuchungsgebühren, etc.) bleibt vorbehalten.
6.6 Aufrechnung
Zu Aufrechnungen ist der Besucher nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder durch den Club anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besucher nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrags-verhältnis beruht.
7. Rücknahme und Erstattung
Auch im Falle des Vorliegens eines Fernabsatzvertrags) im Sinne des § 312c BGB, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ein Widerrufsrecht nicht.
Der Club räumt dem Besucher gleichwohl das Recht ein, unabhängig von der Verkaufsstelle, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erwerb eines Tickets, spätestens jedoch 5 Tage vor der Veranstaltung, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt am Tag des Kaufes bzw. beim Postversand ab Zugang beim Besucher. Der Rücktritt ist - sofern Tickets übersandt wurden - dem VfL Wolfsburg, Arenaführungen, In den Allerwiesen 1, 38446 Wolfsburg schriftlich unter gleichzeitiger Rücksendung der Tickets zu erklären; wenn keine Tickets übersandt wurden, kann der Rücktritt auch telefonisch oder per E-Mail erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Club. Bei fristgemäßem Rücktritt erhält der Besucher den auf den Karten abgedruckten Ticketpreis erstattet.
Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Besucher sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung zulässig.
8. Rücktrittsrecht des Clubs
Der Club ist in den folgenden Fällen jederzeit zum Rücktritt von dem mit dem Kunden geschlossenen Rechtsverhältnis berechtigt:
- höhere Gewalt oder ein anderer vom Club nicht zu vertretender Umstand, der die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder unzumutbar macht;
- bei sämtlichen Fußballspielen, die in der Volkswagen-Arena oder im AOK-Stadion stattfinden, insbesondere bei Länderspielen, internationalen Vereins-Pokalspielen, Bundesliga- und DFB-Pokalspielen sowie Regionalligaspielen und Freundschaftsspielen des Clubs, sofern diese Spiele zeitlich ganz oder teilweise mit dem gebuchten Termin einer Arena- oder Stadionführung zusammenfallen und dies bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war;
- bei sonstigen Großveranstaltungen (z.B. Konzerte, Produktpräsentationen), die die gesamte Volkswagen-Arena bzw. das gesamte AOK-Stadion in Anspruch nehmen und dies bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war.
Der Club wird sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach Kenntnis von einem der vorstehend aufgeführten Rücktrittsgründe schriftlich ausüben. Jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber des Clubs sind im Falle eines berechtigten Rücktritts des Clubs ausgeschlossen.
9. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion
9.1 Stadionordnung
Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter [www.vfl-wolfsburg.de/stadien] jederzeit abrufbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Besucher die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB.
9.2 Hausrecht
Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
9.3. Absperrungen
In Ausnahmefällen, etwa aus Sicherheitsgründen oder im Vorfeld einer Veranstaltung, kann es kurzfristig zu Absperrungen einzelner Bereiche der Volkswagen-Arena oder des AOK-Stadions kommen. Ein Anspruch des Besuchers auf teilweise Erstattung des Ticketpreises besteht in diesen Fällen nicht.
9.4. Körperliche Verfassung
Der Besucher hat sicherzustellen, dass er körperlich in der Lage ist, Steigungen und längere Strecken zu Fuß zu bewältigen. Für geeignetes, rutschfestes Schuhwerk ist Sorge zu tragen. In Sonderfällen bietet der Club barrierefreie Führungen an, bei denen es auch für körperlich eingeschränkte Personen möglich ist, das Stadion zu besichtigen. Die barrierefreien Führungen können jedoch im Umfang abweichen. Der Club ist zudem berechtigt, weitere Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen vorzunehmen.
9.5. Aufsichtspflicht für Minderjährige
Die Teilnahme an Führungen setzt für Minderjährige bis 14 Jahre die Anwesenheit einer Aufsichtsperson voraus, welche diese Minderjährigen im erforderlichen Umfang beaufsichtigt. Bei Schulklassen sowie Kinder- und Jugendgruppen ist die Anwesenheit einer Lehrkraft oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen Voraussetzung. Die Kinder und Jugendlichen sind von dieser Person während der Führung in dem erforderlichen Umfang zu beaufsichtigen. Soweit bei Sachbeschädigungen der unmittelbare Verursacher aus der Gruppe nicht festgestellt werden kann, wird der Clubseine gesetzlichen Ansprüche gegen die jeweilige Aufsichtsperson geltend machen, wenn die Sachbeschädigung auf einer Verletzung der Aufsichtspflicht beruht.
9.6. Mitführen von Tieren
Das Mitführen von Tieren bei einer Führung ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind anerkannte Assistenzhunde nach § 12e BGG. Pflicht ist neben einem entsprechenden Nachweis eine Kennzeichnung des Hundes als Assistenzhund sowie das Vorhandensein einer entsprechenden Tier-Haftpflichtversicherung.
9.7. Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Besucher dürfen Fotos und sonstige Bild- / Film– und Tonaufnahmen, die von diesen bei einer Arena- oder Stadion-Führung erstellt werden, ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen.
10. Haftung des VfL Wolfsburg
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Aufenthalt des Besuchers am und im Stadion auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
Für Schäden auf Grund von eigenem Fehlverhalten der Besucher haftet der Club nicht. Gleiches gilt für Schäden, die durch ein Fehlverhalten eines anderen Besuchers entstehen, sofern dieses nicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht des Verantwortlichen der Veranstaltung zurückzuführen ist.
11. Kontakt
Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Führung können über die folgende Kontaktmöglichkeit an den Club gerichtet werden:
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH,
Service-Center,
In den Allerwiesen 1,
38446 Wolfsburg
E-Mail: service@vfl-wolfsburg.de.
Telefon: 05361 8903 903 (Es entstehen die anbieterabhängigen Kosten ins deutsche Festnetz)
Fax: 05361-8903-900
Erreichbarkeit: Montags bis freitags 9 bis 17 Uhr
12. Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Besuchers zur Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Club und dem Besucher sowie etwaiger Dritter gemäß Art. 6 Abs. 1, S. 1 b) DSGVO.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Besuchers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter www.vfl-wolfsburg.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
13. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Rechtswahl
Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem das Mitglied sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
13.2. Erfüllungsort
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.
13.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
13.4 Streitschlichtung
Der Club ist nicht verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
13.5 Sprache
Vertragssprache ist deutsch. Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und einer etwaigen englischen Fassung gilt die deutsche Fassung.
14. Ergänzungen und Änderungen
Sämtliche Änderungen dieser AGB werden dem Besucher schriftlich oder – wenn der Besucher sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Club zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.
15. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Regelungslücke innerhalb dieser AGB.