Stadionordnungen und
allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB VfL-Bolzwerk (Stand 01.7.2026)
1. Geltungsbereich
Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, In den Allerwiesen 1 in 38446 Wolfsburg, geführt im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100486, mit der USt.ID DE213017468, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführung („Club“) betreibt in den Räumlichkeiten des „Fitnessland“ im Allerpark Hallenplätze zur Vermietung an Firmensportgruppen, Vereine und private Gruppen. Die Bezeichnung lautet „VfL-Bolzwerk“.
Diese „Bolzwerk“-AGB gelten für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Club und den Mietern, Mitspielern oder Zuschauern („Besucher“), die im Hinblick auf die Nutzung des VfL-Bolzwerk oder in diesem Zusammenhang begründet werden.
Keine Anwendungen finden diese AGB auf im Rahmen der VfL Fußballschule durch den Club angebotene Trainingscamps, Festivals, Erlebnisspieltage, Fördertrainings und Trainerschulungen, die in den Räumlichkeiten des VfL-Bolzwerk durchgeführt werden. Dort gelten die AGB der VfL-Fußballschule (Link).
2. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des VfL-Bolzwerkes können der Internetseite entnommen werden. Besondere Öffnungszeiten gelten nur nach vorheriger Absprache, mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Termin.
3. Buchung; Bezahlung; Sonderveranstaltungen; Änderungen
3.1 Buchung: Buchungen können ausschließlich über die Buchungsmaske unter shop.vfl wolfsburg.de oder per E-Mail (bolzwerk@vfl-wolfsburg.de) erfolgen. Mit Absenden der
Buchungsanfrage gibt der Buchende ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Clubs für das VfL-Bolzwerk zu Grunde liegen, ab. Der Club wird dem Buchenden den Zugang der Buchung unverzüglich online bestätigen. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der gebuchten Zeiten und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. offene Zahlungsposten, Hausverbot). Der Vertrag auf Grundlage dieser AGB kommt erst mit Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
3.2 Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Buchungsprozess über eine der angebotenen Zahlungsmethoden. Erteilt der Kunde dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Eine Rechnung über die Buchung wird dem Kunden auf Verlangen ausgestellt.
Der Kunde sichert zu, für eine entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Club verursacht wurde.
Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten. Ebenso bleibt der Club berechtigt, seine Leistung zurückzubehalten oder das Mitglied für weitere Bestellungen von vornherein zu sperren im Falle nicht vollständig beglichener Zahlungen aus einem weiteren Rechtsverhältnis mit dem Club (bspw. Tickets oder Fanartikel).
Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH vor, Leistungen zurückzubehalten oder das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Entgelts nach Ziffer in Verzug, so behält sich die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH vor, zuzüglich zu diesem Entgelt eine pauschale Mahngebühr i. H. v. 10,00 Euro zu erheben. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass diese Gebühr nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (Storno, Rückbuchungsgebühren, etc.) bleibt vorbehalten.
Zu Aufrechnungen ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder durch den VfL Wolfsburg anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrags-verhältnis beruht.
3.3 Sonderveranstaltungen: Veranstaltungen, Firmenevents und Turniere („Sonderveranstaltungen“) müssen vorher unter bolzwerk@vfl-wolfsburg.de angefragt werden. Für Sonderveranstaltungen gelten grundsätzlich diese AGB. Etwaige Sonderregeln sind mit den Verantwortlichen des Clubs abzustimmen.
3.4 Änderungen: Der Club behält sich das Recht vor, den zugeteilten Platz zu ändern. Der Club behält sich ebenfalls das Recht vor, reservierte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch nehmen zu können, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.
4. Preise; Spieldauer
4.1 Preise: Preise können auf der Internetseite des Clubs eingesehen werden. Die Beleuchtung für die Hallenplätze sowie die Nutzung von Umkleiden, Duschen und Toiletten sind im Buchungspreis enthalten. Ein Spielball und Leibchen werden kostenlos für die jeweilige Spieldauer zur Verfügung gestellt. Hierfür ist ein gültiges Ausweisdokument als Pfand zu hinterlegen, welches nach Rückgabe der Utensilien wieder ausgehändigt wird.
4.2 Spieldauer: Die Buchungsgebühr berechnet sich pro 60 Minuten-Einheit. Die Spielzeiten beginnen zur vollen und halben Stunde. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass jede Mannschaft das Spielen rechtzeitig einstellt, damit die neue Mannschaft pünktlich beginnen kann. Sollte über die Buchungszeit hinaus gespielt werden wollen, hat der Club je angefangener halber Stunde der Überschreitung Anspruch auf Zahlung des regulären hälftigen Stundenpreises.
5. Hausordnung
Mit Betreten des VfL-Bolzwerkes erkennen die Besucher die Hausordnung des VfL-Bolzwerks an:
(1) Für abhanden gekommene Gegenstände auf dem Court-Gelände und in den Umkleidekabinen des VfL-Bolzwerkes wird keine Haftung übernommen.
(2) Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere auch für Verletzungen, die man sich während des Spiels zuziehen kann.
(3) Jeder Besucher des VfL-Bolzwerkes hat den Anweisungen des Personals des Clubs oder des Fitnesslands Folge zu leisten.
(4) Eltern haften für Ihre Kinder. Bei Gruppen mit minderjährigen Besuchern (z.B. Schulklassen, Kindergeburtstage) haftet die jeweilige Begleitperson.
(5) Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die mutwillig oder durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit der Besucher auftreten, haftet der jeweilige Mieter der Platzbuchung in vollem Umfang.
(6) Das Anbringen von Plakaten und das Auslegen von Werbung/Flyer usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Clubs.
(7) Fundsachen sind unverzüglich am Empfangstresen abzuliefern.
(8) Es dürfen keine alkoholischen Getränke und keine Glasflaschen mitgeführt werden.
(9) Das Abspielen von Musik ist im VfL-Bolzwerk nicht erlaubt.
(10) Rauchen ist im VfL-Bolzwerk nicht gestattet.
(11) Das Betreten und Spielen auf den Courts ist nur mir geeignetem Schuhwerk (Turnschuhe, Multinoppenschuhe, Nockenschuhe) gestattet und erlaubt. Für entstandene Schäden am Kunstrasen haftet der Träger des Schuhwerks. Das Reinigen von Schuhwerk im Umkleidebereich und auf den Toiletten ist untersagt.
6. Rücktritt; Widerruf; Höhere Gewalt
6.1. Rücktritt: Buchungen können gegenüber dem Club nur telefonisch (05361-8903-903 ) oder per E-Mail (bolzwerk@vfl-wolfsburg.de) bis 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden. Im Übrigen können Stornierungen auch über den Veranstalter „Eversports“ durchgeführt werden. Entsprechende Stornierungsmöglichkeiten sind dessen Internetauftritt zu entnehmen. Der Club hat auf diesen keinen Einfluss.
Bei fristgerechter Stornierung entfällt die Zahlungsverpflichtung und bereits geleistete Zahlungen werden auf demselben Zahlungsweg zurückerstattet. Bei späterer Absage ist kein Rücktritt vom Vertrag möglich. Der Buchende ist in diesem Fall zur vollständigen Zahlung verpflichtet. Ebenso ist der Buchende bei Nichtnutzung des gebuchten Zeit-Slots zur vollständigen Zahlung verpflichtet.
6.2 Widerruf: Auch im Falle des Vorliegens eines Fernabsatzvertrags im Sinne des § 312c BGB besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ein Widerrufsrecht nicht.
6.3 Höhere Gewalt: Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei einer behördlichen Betriebsuntersagung, hat der VfL Wolfsburg das Recht, die Buchung des VfL-Bolzwerks zu annullieren. In diesem Fall vergütet der VfL Wolfsburg binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Annullierung die Buchungsgebühr zurück.
7. Hausrecht; Haftung
7.1 Hausrecht: Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH und Personen, die von eben dieser bestimmt wurden, üben die Rechte der Hausherren aus.
7.2 Haftung: Der Aufenthalt am und im VfL-Bolzwerk erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Aufenthalt des Besuchers am und im VfL-Bolzwerk auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
Für Schäden auf Grund von eigenem Fehlverhalten der Besucher haftet der Club nicht. Gleiches gilt für Schäden, die durch ein Fehlverhalten eines anderen Besuchers entstehen, sofern dieses nicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht des Clubs zurückzuführen ist.
8. Zuwiderhandlungen gegen die AGB
Kommt es zu einer Verletzung dieser AGB, insbesondere auch durch Verstoß gegen die Hausordnung, kann der Club durch die von ihm vor Ort zur Ausübung des Hausrechts ermächtigten Vertreter die weitere Nutzung der Anlage verbieten und den jeweiligen Personen, die die Verstöße begangen haben, Hausverbot erteilen. Ansprüche auf Rückzahlung des Mietpreises entstehen in diesem Fall nicht. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüchen durch den Club bleibt vorbehalten.
9. Kontakt
Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Buchung können über die folgende Kontaktmöglichkeit an den Club gerichtet werden:
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH,
Service-Center,
In den Allerwiesen 1,
38446 Wolfsburg
E-Mail: service@vfl-wolfsburg.de.
Telefon: 05361 8903 903 (Es entstehen die anbieterabhängigen Kosten ins deutsche Festnetz)
Fax: 05361-8903-900
Erreichbarkeit: Montags bis freitags 9 bis 17 Uhr
10. Datenschutz
Soweit in diesen AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Besuchers zur Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Club und dem Besucher sowie etwaiger Dritter gemäß Art. 6 Abs. 1, S. 1 b) DSGVO.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Besuchers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter www.vfl-wolfsburg.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
11.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.
11.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
11.4 Streitschlichtung: Der Club ist nicht verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
11.5 Sprache: Vertragssprache ist deutsch. Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und einer etwaigen englischen Fassung gilt die deutsche Fassung.
12. Ergänzungen und Änderungen
Sämtliche Änderungen dieser AGB werden dem Besucher schriftlich oder – wenn der Besucher sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Club zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.
13. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Regelungslücke innerhalb dieser AGB.