Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH betreibt in den Räumlichkeiten des "Fitnessland" im Allerpark Hallenplätze unter der Bezeichnung "VfL-Bolzwerk" zur Vermietung. Diese AGB regeln die Nutzung durch Mieter, Mitspieler und Zuschauer. Ausgenommen sind Angebote der VfL-Fußballschule (Trainingscamps etc.).
2. Öffnungszeiten
Aktuelle Zeiten siehe Website. Sonderöffnungszeiten auf Anfrage mindestens 7 Tage im Voraus.
VfL Wolfsburg übt Hausrecht aus. Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Pflichten. Keine Haftung bei Eigen- oder Fremdverschulden durch andere Besucher.
10. Zuwiderhandlungen
Bei Verstoß: Ausschluss, Hausverbot, keine Rückzahlung, ggf. Schadensersatzansprüche.